Informationen für Opfer von Straftaten

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Diese kann auf drei verschiedene Weisen erfolgen: Schadenersatz durch einen Täter, Versicherungsleistungen und Opferentschädigung durch den Staat. Auch wenn kein Täter bekannt ist, stehen Ihnen eventuell Versicherungsleistungen oder Opferentschädigung zu.

Schadenersatz und Versicherungsleistungen

Sollte es nach der Straftat, deren Opfer Sie geworden sind, zu einem Gerichtsverfahren kommen, legt das Gericht fest, in welcher Höhe der Täter Schadenersatz zu leisten hat. In diesem Fall können Sie sich an das Schwedische Staatliche Amt für Beitreibung („Kronofogden“) wenden und dort Hilfe beim Einfordern des Schadenersatzes beantragen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Entschädigung durch Versicherungsleistungen zu erhalten, zum Beispiel von Ihrer Hausratversicherung oder von Versicherungen Ihrer Gewerkschaft bzw. Ihres Arbeitgebers.

Opferentschädigung

Kommen der Täter und Ihre Versicherungen nicht vollständig für Ihren Schaden auf, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Opferentschädigung durch den Staat. Diesen Anspruch haben Sie nur, wenn Sie wegen der Straftat bei der Polizei Strafanzeige erstattet haben. Ist der Täter nicht bekannt, muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, zum Beispiel eine Vorermittlung, die eine gegen Sie erfolgte Straftat bestätigt. Ist der Täter der Polizei bekannt, muss in den meisten Fällen eine strafrechtliche Verurteilung vorliegen, damit Sie Opferentschädigung erhalten können.

Die Opferentschädigung gilt für Straftaten, die in Schweden begangen worden sind. Anspruch auf Entschädigung haben Sie unabhängig davon, ob Sie in Schweden wohnen oder sich hier nur vorübergehend z. B. als Tourist oder Student aufhalten. Wenn Sie in Schweden wohnhaft sind, haben Sie eventuell auch dann Anspruch auf Opferentschädigung, wenn Sie in einem anderen Land Opfer einer Straftat geworden sind.

Wofür kann ich Opferentschädigung erhalten?

Sie können Entschädigung z. B. für Folgendes erhalten:

  • schwere Verletzung der persönlichen Integrität, zum Beispiel Misshandlung, Bedrohung, Belästigung, Sexualverbrechen und Raub
  • Kosten für z. B. ärztliche Behandlung, Medizin und Gesprächstherapie
  • Einkommensverluste
  • Schmerzensgeld, zum Beispiel für Schmerzen oder Beschwerden während des Krankheitsverlaufs
  • dauerhafte Schäden, wie z. B. Narben, Seh- oder Hörbehinderung
  • beschädigte Kleidung/Brille oder Ähnliches, die Sie zum Zeitpunkt der Schädigung getragen haben.

In Ausnahmefällen können Sie Entschädigung für z. B. zerstörte oder gestohlene Gegenstände erhalten oder für einen Geldbetrag, um den Sie betrogen wurden.

Wie beantrage ich Opferentschädigung?

Opferentschädigung beantragen Sie beim Schwedischen Staatlichen Amt für Kriminalitätsopfer („Brottsoffermyndigheten“), indem Sie ein bestimmtes Formular ausfüllen oder online einen Antrag stellen. Einreichen müssen Sie den Antrag beim Schwedischen Staatlichen Amt für Kriminalitätsopfer innerhalb von drei Jahren nach einer begangenen Straftat, nach Einstellen der Vorermittlungen oder nachdem das Urteil aus dem Gerichtsverfahren rechtskräftig wurde und nicht mehr angefochten werden kann. Kinder, gegen die eine Straftat verübt wurde, können bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres fristlos Opferentschädigung beantragen.

Für ausführlichere Informationen über Opferentschädigung und deren Beantragung wenden Sie sich telefonisch unter 090-70 82 00 an das Schwedische Staatliche Amt für Kriminalitätsopfer. Bei der Beantragung können Ihnen auch der Opferbereitschaftsdienst („Brottsofferjour“), Frauenhäuser („Kvinnojour“) oder gemeinnützige Organisationen behilflich sein.

Wo kann ich Hilfe und Unterstützung bekommen?

Eine Reihe von Behörden und Organisationen bietet Hilfe und Unterstützung. Polizei und Staatsanwaltschaft sind dazu verpflichtet, das Opfer über seine Rechte zu informieren, und helfen Ihnen bei der Beantragung von Schadenersatz. Das Sozialamt in Ihrer Kommune ist für Sie als Opfer einer Straftat sowie für Ihre Angehörigen zuständig und bietet auf verschiedene Weise Hilfe an. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich an Gesundheitseinrichtungen oder gemeinnützige Organisationen zu wenden, die Opfern von Straftaten Hilfe anbieten.